Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung

Im Zuge der Energiesparmaßnahmen wurden einige Änderungen durch die Bundesregierung vollzogen – auch beim Thema Förderung. In diesem Beitrag erhalten Sie eine Übersicht zu den aktuellen Fördermöglichkeiten.

Förderungsmaßnahmen für Effizienzgebäude BAFA: Energetische Sanierung, Austauschbonus

Seit dem Jahr 2021 kann man über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderungen für Energiesysteme unter dem Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten. Eine Förderung für Effizienzgebäude von bis zu 24.000 Euro kann für die energetische Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragt werden. Wer eine Sanierung zum Effizienzhaus in Erwägung zieht, kann eine Förderung von bis zu 75.000 Euro erhalten. Die kürzlich erfolgte Überarbeitung des BEG EM führte dazu, dass das Programm KfW 262 der Kreditanstalt für Wiederaufbau nicht mehr genutzt werden kann. Im Zuge der Überarbeitung wurde zudem ein Austauschbonus für Heizungen von 10 Prozent sowie ein Wärmepumpenbonus von 5 Prozent eingeführt.

Den Austauschbonus erhält also, wer seine Gas-, Öl-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung gegen eine energieeffiziente Heizung austauscht. Die BAFA erstattet dann 10 Prozent der Kosten. Eine zentrale Bedingung für den Heizungsaustausch einer Gasheizung ist, dass der Einbau mindestens 20 Jahre zurückliegt. Nur dann kann der Austauschbonus gewährt werden. Wer eine Wärmepumpe installiert, wird mit 5 Prozent der Kosten gefördert, allerdings nur, wenn sie ihre Wärme aus Erde, Ab- oder Grundwasser bezieht.

Einzelmaßnahmen Zuschuss

Zuschuss

Heizungstausch (Förderbonus)

Wärmepumpen-Bonus

Maximaler Fördersatz

Solarthermie

25%

10%

-

35%

Biomasse

10%

10%

-

20%

Wärmepumpe

25%

10%

5%

40%

Innovative Heizungstechnik

25%

10%

-

35%

Brennstoffzellenheizung

25%

10%

-

35%

Quelle: Ökozentrum NRW, Stand: Januar 2023

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Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten der BAFA und der KfW für Ihre Haussanierung.

Neben den Förderungen für energetische Sanierung und dem Austauschbonus gibt es noch mehr Möglichkeiten: Ab März 2023 werden besonders klimafreundliche Energieeffizienzhäuser mit günstigen Krediten von der Bundesregierung gefördert. Dies soll dazu beitragen, den CO-2-Ausstoß von Gebäuden zu verringern und so die Klimaziele zu erreichen. Als Standard für ein solches Energieeffizienzhaus ist die Effizienzstufe 40 festgelegt. Noch günstigere Kredite erhalten Gebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus. Voraussetzung für diese Nachhaltigkeitszertifizierung ist

 Quelle: Bundesregierung - Klimafreundlich Bauen und Sanieren

Effizienzhaus: BAFA Förderung für Nichtwohngebäude

Die BAFA fördert auch Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude. Diese Einzelmaßnahmen sollen zu einer höheren Energieeffizienz im Allgemeinen führen. Gefördert werden folgende Sanierungsmaßnahmen: 

  • Dämmung der Gebäudehülle: Dazu gehören Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen sowie Erneuerung von Vorhangfassaden. 
  • Erneuerung, Ersatz und erstmaliger Einbau von Fenstern sowie Außentüren- und toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligem Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Quelle: BAFA - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 

Förderung Effizienzhaus: Förderprogramme im Überblick

 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert auf seiner Website über verschiedene Förderprogramme - kategorisiert nach Hausbesitzer:innenUnternehmen und Kommunen:

Hausbesitzer:innen

Unternehmen

Kommunen

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude - EBW (BAFA)

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) Zuschuss

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) Zuschuss

Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Fachplanung und Baubegleitung (BAFA und KfW-Zuschuss)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Fachplanung und Baubegleitung (BAFA und KfW-Zuschuss)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Fachplanung und Baubegleitung (BAFA und KfW-Zuschuss)

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) - BAFA Zuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) - BAFA Zuschuss

Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) (KfW 263)) Kredit mit Tilgungszuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Kommunen, Kredit (KfW (264)) Kredit mit Tilgungszuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) - BAFA Zuschuss

Bundesförderung Serielle Sanierung (BAFA) Zuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Kommunen, Zuschuss (KfW 464)) Zuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) - BAFA und KfW Kredit

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BAFA, KfW, VDI) (Förderoptionen Zuschuss und Kredit)

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) (BAFA) Zuschuss

-

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Förderoptionen Wettbewerb)

-

Quelle: BMWK

Ja, der Einbau von Wärmepumpen wird mit 25 Prozent subventioniert. Hinzu kommt ein Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent.
Hauptsächlich wird die energetische Sanierung von Gebäuden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem BAFA gefördert. 
Wer seine alte Öl-, Gas- Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen ein Heizsystem aus erneuerbaren Energien austauscht, erhält einen Heizungstausch-Bonus von 10 Prozent dazu.