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Schmitt Alexander Rechtsanwalt & Notar

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Die Leitung muss natürlich frei sein. Die Dauer des Gratistelefonats ist bei Festnetz zu Festnetz unbegrenzt, für Mobilgespräche auf 20 Min. limitiert.

Schmitt Alexander Rechtsanwalt & Notar
Staatsstr. 47, 64668 Rimbach
06253 8 66 84

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:0014:00 – 18:00
Dienstag 08:00 – 12:0014:00 – 18:00
Mittwoch 08:00 – 12:0014:00 – 18:00
Donnerstag 08:00 – 12:0014:00 – 18:00
Freitag 08:00 – 12:0014:00 – 18:00
Ein Termin außerhalb dieser Zeiten ist möglich

Über das Unternehmen

Als Ihr Rechtsanwalt helfe ich Ihnen, in allen schwierigen Lebenslagen zu Ihrem Recht zu kommen! Im Rahmen einer Beratung informiere ich Sie zunächst über die Rechtslage und die Erfolgschancen sowie ein eventuelles Kostenrisiko. Jeder kann sich in einem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Ob Sie Außenstände eintreiben oder sich scheiden lassen wollen, einem Autounfall oder nachbarschaftlichen Streitigkeiten, haben, ein Bußgeldverfahren oder ein Strafprozess gegen Sie droht – ich trete ich als ihr Verteidiger auf! Selbstverständlich bin ich auch für alle Landes- oder Oberlandesgerichte zugelassen, wo die Verpflichtung besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Nebenstehend finden Sie exemplarisch zu einigen Rechtsgebieten weitere Informationen.

Übrigens, meine Mitarbeiter und ich sind der Schweigepflicht unterworfen, sowohl “natürlichen” Personen gegenüber als auch vor Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizei. Über das, was Sie mir anvertrauen, muss ich auch keine Aussagen machen. Die Handakten des Anwalts können weder durchgesehen noch beschlagnahmt werden.

Dennoch bin ich als Rechtsanwalt nicht nur meinem Mandanten verpflichtet, sondern bin neben Richter und Staatsanwalt ein gleichgeordnetes “Organ der Rechtspflege”. Ich darf deshalb vor Gericht nicht bewusst die Unwahrheit vortragen und darf auch nicht tätig werden, wenn ich wegen derselben Sache bereits die Gegenpartei vertreten habe.

Wenn ich in einer Angelegenheit als Notar tätig war oder bin, darf ich in dieser Sache weder vorher noch hinterher als Rechtsanwalt für Sie tätig sein. Ich erhalte dann auch keine Gebühren als Rechtsanwalt, sondern die meist geringeren Gebühren als Notar(!)

Die Vergütung des Rechtsanwaltes ist gesetzlich festgelegt, eine individuelle Gebührenvereinbarung ist in bestimmten Bereichen aber auch möglich. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trägt diese im vereinbarten Umfang die Kosten. Sie haben bei geringem Einkommen aber auch die Möglichkeit, staatliche Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.

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