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Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Bei der Lohnabrechnung ändern sich häufig Gesetze. Und immer mehr gewohnte Abläufe werden auf neue digitale Prozesse umgestellt. Zum Beispiel wird es die Lohnsteuerkarte künftig nur noch in elektronischer Form geben. Solche ständigen Änderungen machen die Lohnabrechnung zwar nicht gerade einfach, doch mit relog haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der dies zuverlässig erledigt. Die Vorteile liegen auf der Hand: - Sie sind auf der sicheren Seite - auch bei Betriebsprüfungen - Sie müssen sich kein komplexes Fachwissen aneignen - Sie können sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren - Sie haben jederzeit einen Experten für alle Fragen rund um die Entgeltabrechnung Täglichen Herausforderungen durch ein Höchstmaß an Flexibilität in der Mitarbeiterplanung übertragen wir uneingeschränkt auch auf die laufende Lohnabrechnung. Hierbei wissen wir um die Problematik der Ermittlung und Umsetzung von monatlichen Veränderungen in den Bewegungsdaten ebenso wie um die Besonderheiten kurzfristiger Mitarbeiterin- und Mitarbeiteraustritte. Unsere Dienstleistung beinhaltet genau die Leistungen für die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung, die ein modern strukturiertes Unternehmen mit hoher Flexibilität benötigt. Je nachdem, wie derzeit Ihre Lohnabrechnungen durchgeführt werden, erhalten Sie eine Kostenersparnis gegenüber Ihrer heutigen Lösung. Durch den Wechsel zu relog senken Sie Ihre Kosten in der Administration und verbessern Ihre Profitabilität nachhaltig.

Baulohn - Lohn und Gehalt

Lohn- und Gehaltsabrechnungen für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind und bleiben zeitaufwendig und kompliziert. Übertragen Sie diese Tätigkeit der relog Dresden GmbH & Co. KG, die Ihnen als langjährig erfahrener Dienstleister zur Verfügung steht. Mit Sicherheit bieten wir auch für Sie bedarfsgerechte Lösungen und richten uns nach Ihren Wünschen! Besonderheiten bei der Erstellung Ihrer lfd. Baulohnabrechnung: - Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes (zum Beispiel der SOKA-BAU, Maler-UK, - --- Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk, UK-Maler etc). - Alle fälligen Sozialkassenbeiträge wie der ZVK-Beitrag oder die Winterbeschäftigungsumlage werden von uns ermittelt und an die zuständigen Sozialkassen übermittelt. - Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) - Den Platz des damaligen Schlechtwettergeldes hat heute das Saison-KUG eingenommen. Den fertigen Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld für die Agentur für Arbeit erhalten Sie von uns. - Ebenso werden Ergänzende Leistungen nach § 102 SGB III, Zuschuss-Wintergeld (ZWG) und Mehraufwandswintergeld (MWG) von uns für Sie beantragt. - Erstellung von Sofortmeldungen - Seit dem 1.1.2009 ist das Baugewerbe zur sofortigen Meldung bestimmter Daten neuer Mitarbeiter an die „Datenstelle der Träger der Rentenversicherung" (DSRV) verpflichtet. Diese Meldung (Sofortmeldung) hat vor der Beschäftigungsaufnahme zu erfolgen und kann von uns übernommen werden. - Führen von Arbeitszeitkonten und Kalendariumserfassung - Um witterungsbedingten Ausfällen in der Schlechtwetterzeit mit dem Ansammeln von Überstunden vorzubeugen, gewinnt das Führen von Arbeitszeitkonten auch im Baulohn ständig an Bedeutung. Das Abbilden eines Kalendariums und des Arbeitszeitkontos auf unseren Baulohnabrechnungen schaffen Übersicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. - Mit den Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter erhalten Sie alle relevanten Auswertungen und Statistiken die Sie benötigen. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an oder vergleichen Sie Ihre bisherigen Kosten mit unserem Angebot. Unsere speziell für Baulohn geschulten Mitarbeiter freuen sich auf Sie.

Öffentlicher Dienst - Lohn und Gehalt

Die Verdienstabrechnung des öffentlichen Dienstes ist durch umfangreiche tarifliche Regelungen geprägt. Krankenhäuser, Kommunen, Stadtwerke, Stiftungen, kirchliche Einrichtungen und Vereine unterstützen wir bei der Umsetzung, damit Sie sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren können. Unsere Leistungen auf einen Blick Folgende Tarifwerke bilden wir ab: TVöD VKA und Bund, TVSuE, TV-V, TV-L. AVR Caritas und Diakonie. - Laufende Verdienstabrechnung - Erfassung und Ermittlung der unständigen Bezüge. - Stammdatenpflege - Automatische Durchführung der Stufensteigerungen - Ermittlung der Urlaubs- und Krankenlohnaufschläge - Berechnung und Abführung der Pflichtbeiträge an die Zusatzversorgungskassen mit - Meldewesen nach DATÜV-ZVE. - Umsetzung der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG in Verbindung mit § 3 Nr. 56 EStG - Ermittlung der Sonderzahlung - Pfändungen - Altersteilzeit - Erstellung von Schnittstellen für die Buchhaltung - Pflege der Tarife bei Anpassungen - Erstellung von Bescheinigungen und Statistiken

Steuerberater - Lohn- und Gehaltsservice

Outsourcing der Lohnabrechnung Aus unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Unternehmensberatungen wissen wir, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mandanten zu den personalintensiven und häufig ertragsneutralen Dienstleistungen zählt. Mit relog Dresden GmbH & Co. KG haben Sie einen hoch spezialisierten Partner für die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung an Ihrer Seite, schaffen Freiräume und können sich auf Ihre Stärken konzentrieren. Sie können aus 3 Varianten wählen: Variante A: relog Dresden GmbH & Co. KG wird im Hintergrund tätig und tritt gegenüber Ihren Mandanten nicht in Erscheinung. Sie übergeben uns alle relevanten Daten für die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Variante B: relog Dresden GmbH & Co. KG übernimmt im direkten Kontakt mit Ihrem Mandanten die Lohnbuchhaltung. Die gesamte Kommunikation erfolgt über uns. Variante C: Sie möchten Ihren Kunden die Lohn- und Gehaltsabrechnung als zusätzlichen Service anbieten - wollen aber selbst nicht tätig werden? Dann empfehlen Sie doch einfach unsere Dienstleistungen und profitieren von korrekten Zuarbeiten für Ihre Buchhaltung.

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